Pkw-Leasing an Ehegatten: Vorsteuerabzug und private Verwendung beim sog. Vorschaltmodell

Der Bundesfinanzhof entschied, dass ein wirtschaftlich unabhängiger Ehegatte aus der Anschaffung eines Pkw, den er an seinen freiberuflich tätigen Gatten vermietet, Vorsteuer geltend machen kann.

Der Vorsteuerabzug des Vermieters ist nicht systemwidrig und auch nicht missbräuchlich. Dies gilt bei einer Vermietung unter Ehegatten jedenfalls für die Vermietung von Pkw, die nicht dem unmittelbaren Familienbedarf dienen. Einer Besteuerung der privaten Verwendung des vermieteten Pkw durch den Vermieter-Ehegatten steht eine vertraglich geregelte Vollvermietung an den anderen Ehegatten nicht entgegen. Soweit der vermietende Ehegatte jedoch den Pkw selbst nutzt, muss er eine unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzsteuer unterwerfen.

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