Deutschland analog

Um die Verwaltung in Deutschland digitaler zu machen wurde 2017 das Grundgesetz so geändert, dass ein Bundesgesetz den übergreifenden informationstechnischen Zugang zu Verwaltungsleistungen von Bund und Ländern regeln darf. So ist das Onlinezugangsgesetz entstanden. Bislang werden nur knapp über 25 % der nutzerorientierten Verwaltungsleistungen auch digital angeboten, obwohl es bis Ende 2022 100 % hätten sein sollen.

Bis Ende 2024 sollen Fokusleistungen digitalisiert sein: Ummeldung, Wohngeld, Führerschein, Elterngeld, Kraftfahrzeugzulassung, Bürgergeld, Anlagengenehmigung, Einbürgerung, Vergabe, Baugenehmigung, Unternehmensanmeldung, Personalausweis, Eheschließung, Unterhaltsvorschuss und Handwerksgründung. Gleichzeitig wird über Register, Identifikationsnummern und Identifikationsmittel diskutiert. Als Bürger sieht man Licht und Schatten: Zwar ist das Handelsregister frei einsehbar. Auf der anderen Seite werden aber in schneller Folge neue Register mit Bürokratie und Gebühren geschaffen, lange bevor die offenen Aufgaben abgearbeitet sind.

Kein Musterbeispiel für die Digitalisierung ist auch das Steuerwesen. Passabel ist sicherlich die Übermittlung von Steuererklärungen über ELSTER. Für viele andere Kommunikationsaufgaben gäbe es offene Standards, so z. B. für die verschlüsselte und signierte digitale Kommunikation per E-Mail. Solche Standards, die in der Wirtschaft taugen, werden nicht genutzt und in einigen Bundesländern kommuniziert die Finanzverwaltung fast gar nicht per E-Mail (z. B. Baden-Württemberg). Für die formale Kommunikation mit Finanzgerichten hat man zuerst auf die untaugliche Lösung per De-Mail setzen wollen und nun ein „besonderes Steuerberaterpostfach“ eingeführt. Die Technik ist zumindest für kursorische Nutzer äußerst ineffizient und schwerfällig und erfordert auch rechtlich separate Regelungen.

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