Ablauf des Zwangsgeldverfahrens für verspätete Steuererklärungen
Laut den Finanzämtern (deutschlandweit) läuft das Zwangsgeldverfahren für verspätete Steuererklärungen in zwei Phasen ab:
- Androhung – meist nach Ablauf der regulären Frist (für 2023 zuletzt 02.09.2024 bzw. 02.06.2025 mit Steuerberater) wird eine Frist gesetzt.
- Festsetzung (1. Tranche) – erfolgt, wenn die Androhungsfrist verstrichen ist, typischerweise kurz darauf. Anschließend kann es (2. Tranche) zu einer weiteren Androhung kommen, wenn weiterhin keine Steuererklärung eingereicht wurde.
Eine konkrete zeitliche Zuordnung („Ende Juni“ und „Mitte Juli“) wird von Bundes- oder Landesämtern nicht national vorgegeben – vielmehr ist dies eine typische Praxis vieler Finanzämter, um nach Ablauf der Abgabefrist sukzessive gegen die Steuerzahler vorzugehen. Der genaue Versandzeitpunkt kann jedoch je nach Bundesland und Amt variieren.
Hinweis: Will man herausfinden, wie verschiedene Ämter konkret verfahren, lohnt sich eine Nachfrage beim zuständigen Finanzamt – oder ein Blick auf dessen Online-Portal. Nach einer Information des Zentralfinanzamts Nürnberg werden Zwangsgeldandrohungen für die Steuererklärungen 2023 Ende Juni und Mitte Juli versendet.