Tankrabatt - Eine geschickte politische Entscheidung?

Die Zeit wird zeigen, ob die ab 01.05.2026 für zunächst zwei Monate geltende Senkung der Energiesteuern um 14,04 ct/l für Benzin und Diesel, die zusammen mit der Umsatzsteuer 17 ct/l ausmacht, – also der sogenannte „Tankrabatt“ – im gewünschten Umfang (d. h. vollständig) beim Verbraucher ankommt oder nicht. Parallel zur Entstehung des 2. Energiesteuerentlastungsgesetzes wurde dies politisch durchaus intensiv formuliert und Politiker appellierten an die Mineralölwirtschaft, den Tankrabatt vollständig an die Kunden weiterzugeben.

Fraglich ist aus meiner Sicht, warum der Gesetzgeber die Kritik daran, dass die Mineralölwirtschaft hier Marktlagengewinne einfährt, in eine Steuersenkung umsetzt. Dies führt doch letztlich dazu, dass der Fiskus die Zeche selbst zahlt: Die Möglichkeit zur erhöhten Gewinnerzielung wird den Unternehmen ungeschmälert belassen und der Staat hält sich zur Kompensation mit seinen Steuern zurück. Natürlich gibt es dafür auch ökonomisch vernünftige Gründe. Mit der Steigerung der Marktpreise für Energie reduziert sich der Bedarf, mit Steuern (z. B. CO2-Steuer) weitere Lenkungswirkungen auszuüben. Gleichzeitig entsteht aber auch das – von der Politik ja bereits vorher deutlich gesehene und auch kommunizierte – Risiko, dass die Anbieter die Steuersenkung teilweise oder auch ganz als willkommene Gelegenheit zur Erhöhung der eigenen Margen nutzen.

Bereits mehr als zwei Wochen vor der zweiten und dritten Lesung des 2. Energiesteuerentlastungsgesetzes im Bundestag hat die Tschechische Republik einen anderen Weg beschritten, nämlich einen dynamischen Höchstpreis in Abhängigkeit von den Großhandelspreisen einschließlich der Notierungen an der Rotterdamer Börse. Anstatt primär Bürokratie und Personalkosten in die Höhe zu treiben und dann selbst das Delta zu zahlen, hätte uns ein rechtzeitiger Blick über die Grenze ein sehr gutes Vorbild gezeigt.