Einkommensteuerreform 2027 wird voraussichtlich ein "Reförmchen"

Die Bundesregierung beabsichtigt eine stufenweise Reform der Einkommensteuer 2027 und 2028. Der Grundfreibeitrag soll von 12.348 € über 12.564 € (+1,75 %) 2027 auf 12.900 € (+2,67 %) 2028 erhöht werden. Das sind im Mittel 2,2 % pro Jahr und damit weniger als die Inflationsrate von derzeit 2,9 %. Die Progression des Steuertarifs soll zwischen 17.800 € und 70.600 € abgeflacht werden. Das wirkt günstig für ca. 40 % der Steuerpflichtigen. Beim Kindergeld steht eine Erhöhung um durchschnittlich 2,5 % an, konkret 3,09 % im ersten und 1,87 % im zweiten Jahr. Beim Kinderfreibetrag ist es ähnlich, wobei die Erhöhung 2028 hinter dem Kindergeld zurückbleibt. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Werbungskosten wird um 16 % auf 1.430 € erhöht. Die Grenzen bis zu denen Sonn- und Feiertagszuschläge begünstigt werden, steigen von 50 €/h auf 75 €/h.

Zur Gegenfinanzierung soll der „Reichensteuersatz“ von 45 % Einkommensteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag bereits ab 250.000 € anstelle von 277.826 € gelten und ab 280.000 € soll es einen neuen Steuersatz von 47 % („Superreichensteuer“) geben. Dies betrifft etwa 0,5 % der Steuerpflichtigen. Außerdem sollen die Arbeitskosten in haushaltsnahen Handwerkerleistungen die Einkommensteuer nur noch um 15 % mindern und der Höchstbetrag sinkt von 1.200 € auf 900 €. Für haushaltsnahe Dienstleistungen soll es allerdings bei 20 % bleiben, was komplex wirkt. Bei Minijobs steigt die Pauschalsteuer von 2 % auf 5 %.

Angekündigt wird insgesamt eine überschaubare Entlastung, die primär eine Umverteilung darstellt. Festzuhalten bleibt, dass die Bundesregierung mutiger Ausgaben des Fiskus und der Sozialsysteme senken müsste, um mehr Entlastungspotenzial zu schaffen. Eine sehr überschaubare positive Signalisierung an eine Mitte von 40 % genügt nicht. Die Sozialabgaben sind schlicht zu hoch und das Wirtschaftssystem wird nicht zuletzt von den Leistungsträgern erhalten.

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