Erleichterung für Unterstützung ukrainischer Arbeitnehmer

Das Bundesfinanzministerium (BMF) gewährt in Erweiterung der bisherigen Verwaltungspraxis über die Gesetzeslage hinaus bei der Unterstützung ukrainischer Arbeitnehmer, die durch den Krieg in der Ukraine geschädigt worden sind, steuerliche Entlastungen in Gestalt einer Steuerfreiheit der Unterstützungsleistungen. Außerdem lässt es Arbeitslohnspenden, die zugunsten ukrainischer Kriegsgeschädigter geleistet werden, steuerfrei.

Unterstützungsleistungen bleiben bis 600 € je Kalenderjahr und Arbeitnehmer steuerfrei. Ist die Leistung höher als 600 €, kann auch der übersteigende Betrag steuerfrei sein, wenn es sich um einen besonderen Notfall handelt. Dies ist grundsätzlich zu bejahen, wenn der Arbeitnehmer die Ukraine als Kriegsflüchtling verlassen hat oder in vergleichbarer Weise unmittelbar vom Krieg betroffen ist.

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