Prof. Dr. Michael Schefczyk Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht

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Künstlersozialversicherung: Abgabe sinkt im Jahr 2026 auf 4,9 Prozent

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Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten, müssen unter bestimmten Voraussetzungen die Künstlersozialabgabe bezahlen. Der Abgabesatz betrug im Jahr 2025 5,0 Prozent. Seit dem 01.01.2026 beträgt der Abgabesatz gem. „Künstlersozialabgabe-Verordnung 2026“ 4,9 Prozent.

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