„Wassercent“: Wasserverbrauchssteuer rechtlich nicht zu beanstanden
Die Stadt Wiesbaden darf den „Wassercent“ – eine Extrasteuer – einführen. Das Hessische Ministerium des Inneren für Sicherheit und Heimatschutz (HmdI) hatte der Stadt die Wasserverbrauchsteuer zunächst verboten: zu Unrecht, wie jetzt das Verwaltungsgericht Wiesbaden urteilte.
Neben der Wassergebühr sollten die Bürger auf jeden verbrauchten Kubikmeter Trinkwasser 0,90 Euro Steuer zahlen. Zweck der Steuer sei neben der Finanzierung des kommunalen Haushalts die Schaffung von Anreizen zum sparsamen Umgang mit Wasser.