Gesetzgebungsverfahren zum Onlinezugangs-Änderungsgesetz abgeschlossen
Dem Onlinezugangs-Änderungsgesetz hat am 14.06.2024 der Bundesrat zugestimmt, nachdem es kurz zuvor vom Bundesrat beschlossen worden war. Damit kann das Gesetz wohl im Juli in Kraft treten. Dem ist ein sehr langes Gesetzgebungsverfahren vorausgegangen. Schnell abgelaufen ist nur das letzte Ende nach der Empfehlung des Vermittlungsausschusses vom 12.06.2024. Davor bestand das Problem, dass der Bund aus Sicht der Länder die Finanzierung der Verwaltungsdigitalisierung nahezu vollständig Ländern und Gemeinden überbürdet habe.
Im Vermittlungsausschuss hat man sich darauf verständigt, dass das ELSTER-Softwarezertifikat weiterhin verwendet werden kann. Bei der personalausweisbasierten Identifizierung wird die Bund-ID zu einer Deutschland-ID weiterentwickelt, bei der die Länder ihre bisherigen Nutzerkonten drei Jahre länger beibehalten können. Außerdem wird das Gesetz gemeinsam durch Bund und Länder evaluiert. Eine Rolle spielte auch eine Protokollerklärung zur Registermodernisierung und zur Vermeidung der doppelten Datenerfassung („Once-Only-Prinzip“), was auch für Bürger und Unternehmen von Bedeutung sein dürfte. Die Kritik zur Lastenverteilung wurde abgeschwächt, weil über die Gesetze zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und zur Finanzierung des Bundesschienenwegeausbaus im Paket mit dem Onlinezugangsgesetz abgestimmt wurde.
Insgesamt ist es gut, dass die Verwaltungsdigitalisierung einen kleinen Schritt vorankommen kann. Gerade bei der Modernisierung von Registern müsste der Staat noch erhebliche Schritte vorangehen. Es ist erfreulich, dass das Handelsregister frei zugänglich ist. Unsäglich erscheint zumindest mir aber z. B. das Transparenzregister mit zahlreichen mehrfach erfassten Informationen und fraglichem Nutzen – wenn man vom geschäftlichen Nutzen für den Betreiber des Bundesanzeigers einmal absieht.