Koalitionsbruch – Wie geht es mit den laufenden Gesetzgebungsverfahren weiter?
Aufgrund der Ankündigung von Vertrauensfrage und Neuwahlen stellt sich die Frage, wie es mit den laufenden Gesetzgebungsverfahren weitergeht.
Der Bundestag hat am 18.10.2024 das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) in Form der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses beschlossen. Der Finanzausschuss hat noch eine Vielzahl von Änderungen aufgenommen, wie die Streichung des im Regierungsentwurf vorgesehenen Mobilitätsbudgets.
Daneben wurde auch noch das Gesetz zur Freistellung des steuerlichen Existenzminimums 2024 vom Bundestag beschlossen. Der Bundesrat musste beiden Gesetzen zustimmen. Die Zustimmung ist am 22.11.2024 – mit Kritik an Bürokratiefolgen – auch erfolgt, da sich an den Mehrheitsverhältnissen im Bundesrat nichts geändert hat.
Das Bundeskabinett hat am 09.10.2024 die „Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ (Bürokratieentlastungsverordnung – BEV) beschlossen, die nach Zustimmung des Bundesrats das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) ergänzen soll. Auch hier hat der Bundesrat am 22.11.2024 zugestimmt, aber den Verordnungstext bei einigen Detailfragen verändert. Nun obliegt es der Bundesregierung, diese Maßnahmen umzusetzen.
Das Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG, ehemals JStG 2024 II) resultiert aus der Wachstumsinitiative der Bundesregierung. Es stand nicht auf der Tagesordnung des Bundestags, da es bereits von der Tagesordnung des Finanzausschusses genommen worden war, in welchem die Beschlussfassung für den 16.10.2024 vorgesehen gewesen war. Das SteFeG enthält u. a. die Bekämpfung der kalten Progression durch Anhebung der Grundfreibeträge in der Einkommensteuer. Es ist ebenfalls zustimmungspflichtig. Eine neue Zeitplanung ist nicht bekannt.
Ob und welche Vorhaben aus der im Juli verabredeten Wachstumsinitiative der Bundesregierung noch umgesetzt werden können, ist seit dem Koalitionsbruch am 06.11.2024 unsicher.
Zum Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Referentenentwurf vom 30.09.2024) fehlt der Regierungsentwurf. Ein weiterer Zeitplan ist bisher nicht bekannt.