Viertes Bürokratieabbaugesetz hat Zustimmung im Bundesrat erhalten
Am 18.10.2024 hat der Bundesrat dem vierten Bürokratieabbaugesetz zugestimmt. Im Mai 2024 hatte ich den damaligen Stand des Gesetzgebungsverfahrens schon einmal kritisch eingeordnet.
Zwischenzeitlich sind immerhin drei positive Entwicklungen zu verzeichnen. Erstens wurde noch eine Formulierungshilfe nachgeschoben, die aus 62 Artikeln schließlich 74 Artikel gemacht hat. Zu den zusätzlichen Regelungen gehört, eine Vereinfachung der Gewerbeordnung, nach der man sich bei Verlegung eines Betriebs in eine andere Gemeinde dort nur noch anmelden und nicht mehr zusätzlich bei der ursprünglichen Gemeinde parallel abmelden muss. Weiterhin wird die sogenannte Bagatellgrenze zur Künstlersozialabgabe angehoben, so dass Unternehmen, die nur gelegentlich kleinere Aufträge mit prinzipieller Künstlersozialabgabenpflicht erteilen, keine diesbezüglichen Pflichten mehr haben. Außerdem werden mehrere arbeitsrechtliche Regelungen (z. B. das Nachweisgesetz) so geändert, dass anstelle der Schriftform die Textform ausreicht. Darüber hinaus gibt es Änderungen bei Anzeigepflichten im Bewertungsgesetz, Einkommensteuergesetz und Grundsteuergesetz. Zweitens wurden weitere unternehmensbezogene Entlastungen durch eine Verordnung geregelt. Drittens hat der Bundestag einen Entschließungsantrag zu weiteren Bürokratieabbaumaßnehmen verabschiedet, was zumindest ein positives Symbol darstellt.
Insgesamt greifen alle Maßnahmen zu kurz und können nur als ein derzeit realistischer Schritt angesehen werden. Erfreulicherweise sieht der Gesetzgeber das ebenfalls so. Es bleibt zu hoffen, dass das Thema weiterhin zeitnah und intensiv bearbeitet wird, damit Deutschland nicht unnötig an Kraft im internationalen Wettbewerb einbüßt.