Gewinn aus der Veräußerung zuvor im Rahmen eines Management-Beteiligungsprogramms erworbenen Aktien als Arbeitslohn
Ein Überschuss aus der Veräußerung zuvor im Rahmen eines Management-Beteiligungsprogramms erworbener Aktien kann durch das Dienstverhältnis - und nicht etwa durch eine davon unabhängige und eigenständige Sonderrechtsbeziehung - veranlasst und damit eine Zuwendung des Arbeitgebers sein.
Das ist laut Finanzgericht Köln dann der Fall, wenn die Aktien verbilligt erworben wurden und Umstände aus dem Arbeitsverhältnis Einfluss auf Veräußerbarkeit und Wertentwicklung hatten. Im Streitfall bestanden ein Anspruch auf Ausschüttung in Form von Rückkäufen nach Unverfallbarkeit und die Abhängigkeit der Höhe des Rückveräußerungswerts vom Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses.